Legal & Compliance Initiative Real Estate

 

Die Legal & Compliance Initiative wurde im Juli 2014 von führenden Beratungsunternehmen aus der Gewerbeimmobilienbranche gegründet und besteht aus Ethik-, Legal- und Compliance Verantwortlichen der zugehörigen Unternehmen.

 

Ziel der Gründung der Initiative war und ist es, Compliance-Themen nicht individuell in jedem Unternehmen einzeln zu lösen, sondern gemeinsam hohe Ethikstandards in der Immobilienbranche zu etablieren. Zudem war man bestrebt sicherstellen, dass die zunehmenden gesetzgeberischen Anforderungen zu Compliance-relevanten Themen auf einem hohen Standard umgesetzt werden  und  vor allem  die Kunden  der Beratungsunternehmen sich auf ein einheitliches Vorgehen der Beratungsunternehmen verlassen können, was  deren eigenen Umgang mit den gesetzlichen Anforderungen einfacher macht. Der Anspruch der als Arbeitskreis konzipierte LCIRE war es somit Maßnahmen zu fördern, die eine stärkere Professionalisierung gewerblicher Immobiliendienstleister im Bereich Compliance zum Ziel haben.

Im Laufe der letzten Jahre sind stetig weitere Immobilienberatungsunternehmen Mitglied der LCIRE geworden und beteiligen sich aktiv an den regelmäßig stattfindenden Sitzungen. Die Initiative hat zudem einen engen Kontakt zu Immobilienverbänden wie dem ZIA und dem ICG aufgenommen und wurde zwischenzeitlich auch schon zu Arbeits-Meetings mit dem Bundesministerium für Finanzen eingeladen, welches für die Gesetzgebung im Rahmen des Geldwäschegesetz (GWG) zuständig ist. Hier ging es zum einen um den informativen Austausch zur praxisgerechten Umsetzung des GWG, sowie zum anderen um die in den letzten Jahren erfolgten gesetzlichen Anpassungen des GWG, um insbesondere auch die Anliegen und Bedürfnisse der gewerblichen Immobilienberater in Erfahrung zu bringen. Die LCIRE konnte so erfolgreich die eine oder andere Gesetzesanpassung des GWG anstoßen.

Seit Aufnahme der Tätigkeit der Initiative bis zum heutigen Tag hat sich als Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit die Umsetzung der Anforderungen des GWG in die tägliche Praxis von Immobilienberatungsunternehmen herauskristallisiert.

Ergebnis der Zusammenarbeit ist u.a. ein gemeinsamer zu Fragen des Geldwäschegesetzes, sowie ein einheitlicher  zur Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten. Dieser wird in der Zwischenzeit auch von vielen anderen Unternehmen der Immobilienbranche als Vorlage genutzt und  wohlwollend von unseren Kunden zu Kenntnis genommen, die nunmehr auf den Fragebogen angepasst ihre erforderlichen Unterlagen zur Identifikation vorbereiten können und dies unabhängig davon, mit welchem Immobilienberatungsunternehmen sie gerade zusammenarbeiten. Auch dem Thema Risikoanalyse mit dem Schwerpunkt der Immobilienbranche haben wir uns angenommen und hier erstmals für alle Marktteilnehmer eine Mustervorlage erstellt, mit der zukünftig die gesetzlich geforderte Risikoanalyse – auf das eigene Unternehmen angepasst – erstellt werden kann.

Worum geht es?

Im Zuge internationaler Vorgaben wurde das deutsche Geldwäschegesetz geschaffen, um organisierte Kriminalität einzudämmen sowie um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen.

Zur Erreichung dieser Ziele benötigen die Behörden die Mithilfe der Privatwirtschaft. Daher werden gewisse Marktteilnehmer durch das GWG dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Geschäftspartner sowie deren Vertragspartner einzuholen, um die erforderliche Transparenz im Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Auch Immobilienmakler werden als sogenannte „Verpflichtete" im GWG genannt, da der Gesetzgeber auch im Immobilienbereich ein besonders hohes Risiko für Geldwäscheaktivitäten sieht. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden verstärkt kontrolliert.

 

Was sind die gesetzlichen Pflichten?

Das GWG legt Immobilienmaklern folgende Pflichten auf:

  • Feststellung der Identität unserer Geschäftspartner, bei Kaufverträgen beider Kaufvertragsparteien
  • Überprüfung der Identität unserer Geschäftspartner bzw beider Kaufvertragsparteien durch amtliche Dokumente
  • Einholung von Informationen über den Geschäftszweck des Geschäftspartners bzw. der Kaufvertragsparteien
  • Ermittlung und Feststellung der Identität der auftretenden Personen sowie der wirtschaftlich Berechtigten unserer Geschäftspartner bzw. der Kaufvertragsparteien. Dies sind insb. natürliche Personen, die direkt oder indirekt mehr als 25 % der Stimm- bzw. Kontrollrechte halten.

Weitere Details entnehmen Sie dem Flyer