Informationen zum Geldwäschegesetz

 

Als Immobilienberater ist es unsere Verantwortung, nicht nur die besten Deals für unsere Kunden zu finden, sondern auch sicherzustellen, dass jeder Aspekt unserer Arbeit den höchsten ethischen Standards entspricht. Ein entscheidender Bereich, in dem wir uns verpflichten, unsere Rolle zu erfüllen, ist die Geldwäscheprävention.

Warum ist Geldwäscheprävention für Immobilienberater wichtig?

Geldwäsche ist eine ernsthafte kriminelle Aktivität, die nicht nur die Integrität des Finanzsystems untergräbt, sondern auch erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Beteiligten haben kann. Als Immobilienmakler sind wir in einer einzigartigen Position, potenziell verdächtige Transaktionen zu identifizieren und zu melden. Indem wir aktiv zur Geldwäscheprävention beitragen, tragen wir dazu bei, die Sicherheit unseres Berufsstandes und unserer Kunden zu gewährleisten.

 

Unsere Verpflichtungen als Immobilienberater in der Geldwäscheprävention:

 

  1. Identifizierung und Überprüfung von Kunden: Wir führen sorgfältige Überprüfungen durch, um die Identität unserer Kunden festzustellen und potenzielle Risiken zu erkennen. Dies umfasst die Überprüfung von Ausweisen, Adressnachweisen und gegebenenfalls die Einholung weiterer Informationen.
  2. Überwachung von Transaktionen: Wir überwachen Transaktionen sorgfältig, um verdächtige Aktivitäten zu identifizieren, die auf Geldwäsche hinweisen könnten. Verdächtige Transaktionen werden unverzüglich gemeldet und entsprechende Maßnahmen ergriffen.
  3. Schulung und Sensibilisierung: Unser Team wird regelmäßig geschult und sensibilisiert, um die neuesten Entwicklungen im Bereich der Geldwäscheprävention zu verstehen und zu erkennen. Wir sind stets auf dem neuesten Stand der rechtlichen Anforderungen und setzen dieses Wissen in unserer täglichen Arbeit um.
  4. Zusammenarbeit mit Behörden: Im Falle verdächtiger Aktivitäten arbeiten wir eng mit den entsprechenden Behörden zusammen, um eine umfassende Untersuchung zu gewährleisten und zur Aufklärung von Geldwäschevergehen beizutragen.

 

Ihr Partner für sichere Immobilientransaktionen:

Bei uns können Sie sicher sein, dass wir uns voll und ganz unseren Verpflichtungen in Bezug auf die Geldwäscheprävention widmen. Wir setzen alles daran, die Integrität unserer Branche zu schützen und gleichzeitig die besten Ergebnisse für unsere Kunden zu erzielen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen bei Ihren Immobiliengeschäften helfen können, und um sicherzustellen, dass Ihre Transaktionen sicher und legal sind.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Flyer sowie nachfolgendem Link: GwG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

 

Legal & Compliance Initiative Real Estate

 

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, haben wir uns der Legal & Compliance Initiative angeschlossen.

Diese wurde im Juli 2014 von führenden Beratungsunternehmen aus der Gewerbeimmobilienbranche gegründet und besteht aus Ethik-, Legal- und Compliance Verantwortlichen der zugehörigen Unternehmen.

Ziel der Gründung der Initiative war und ist es, Compliance-Themen nicht individuell in jedem Unternehmen einzeln zu lösen, sondern gemeinsam hohe Ethikstandards in der Immobilienbranche zu etablieren. Zudem war man bestrebt sicherstellen, dass die zunehmenden gesetzgeberischen Anforderungen zu Compliance-relevanten Themen auf einem hohen Standard umgesetzt werden  und  vor allem  die Kunden  der Beratungsunternehmen sich auf ein einheitliches Vorgehen der Beratungsunternehmen verlassen können, was  deren eigenen Umgang mit den gesetzlichen Anforderungen einfacher macht. Der Anspruch der als Arbeitskreis konzipierte LCIRE war es somit Maßnahmen zu fördern, die eine stärkere Professionalisierung gewerblicher Immobiliendienstleister im Bereich Compliance zum Ziel haben.

Im Laufe der letzten Jahre sind stetig weitere Immobilienberatungsunternehmen Mitglied der LCIRE geworden und beteiligen sich aktiv an den regelmäßig stattfindenden Sitzungen. Die Initiative hat zudem einen engen Kontakt zu Immobilienverbänden wie dem ZIA und dem ICG aufgenommen und wurde zwischenzeitlich auch schon zu Arbeits-Meetings mit dem Bundesministerium für Finanzen eingeladen, welches für die Gesetzgebung im Rahmen des Geldwäschegesetz (GWG) zuständig ist. Hier ging es zum einen um den informativen Austausch zur praxisgerechten Umsetzung des GWG, sowie zum anderen um die in den letzten Jahren erfolgten gesetzlichen Anpassungen des GWG, um insbesondere auch die Anliegen und Bedürfnisse der gewerblichen Immobilienberater in Erfahrung zu bringen. Die LCIRE konnte so erfolgreich die eine oder andere Gesetzesanpassung des GWG anstoßen.

Seit Aufnahme der Tätigkeit der Initiative bis zum heutigen Tag hat sich als Schwerpunkt der gemeinsamen Arbeit die Umsetzung der Anforderungen des GWG in die tägliche Praxis von Immobilienberatungsunternehmen herauskristallisiert.

Ergebnis der Zusammenarbeit ist u.a. ein gemeinsamer zu Fragen des Geldwäschegesetzes, sowie ein einheitlicher  zur Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten. Dieser wird in der Zwischenzeit auch von vielen anderen Unternehmen der Immobilienbranche als Vorlage genutzt und  wohlwollend von unseren Kunden zu Kenntnis genommen, die nunmehr auf den Fragebogen angepasst ihre erforderlichen Unterlagen zur Identifikation vorbereiten können und dies unabhängig davon, mit welchem Immobilienberatungsunternehmen sie gerade zusammenarbeiten. Auch dem Thema Risikoanalyse mit dem Schwerpunkt der Immobilienbranche haben wir uns angenommen und hier erstmals für alle Marktteilnehmer eine Mustervorlage erstellt, mit der zukünftig die gesetzlich geforderte Risikoanalyse – auf das eigene Unternehmen angepasst – erstellt werden kann.

Worum geht es?

Im Zuge internationaler Vorgaben wurde das deutsche Geldwäschegesetz geschaffen, um organisierte Kriminalität einzudämmen sowie um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wirksam zu bekämpfen.

Zur Erreichung dieser Ziele benötigen die Behörden die Mithilfe der Privatwirtschaft. Daher werden gewisse Marktteilnehmer durch das GWG dazu verpflichtet, bestimmte Informationen über ihre Geschäftspartner sowie deren Vertragspartner einzuholen, um die erforderliche Transparenz im Geschäftsverkehr zu gewährleisten. Auch Immobilienmakler werden als sogenannte „Verpflichtete" im GWG genannt, da der Gesetzgeber auch im Immobilienbereich ein besonders hohes Risiko für Geldwäscheaktivitäten sieht. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird durch die zuständigen Aufsichtsbehörden verstärkt kontrolliert.

Weitere Details entnehmen Sie dem Flyer